Impressum

Marianne Schmollgruber
Brand Experience Design

Altburgstrasse 19
CH-8105 Regensdorf

+41 76 514 15 36
hello@marianneschmollgruber.com

Programmierung: Lake Studio

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Marianne Schmollgruber, Brand Experience Designer, nachfolgend MS genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von MS in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

MS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. MS verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt MS bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen und Arbeitsunterlagen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von MS in Rechnung gestellt.

4. Externe Arbeiten

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Programmierung, Animation, Illustration, Fotografie, Film, Druck u.s.w. arbeitet MS mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Partnern zusammen. MS handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in den Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert, aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.

5. Urheberrecht

Sämtliche, immaterielle und materielle, von MS geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von MS. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6. Nutzungsrechte

MS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. MS bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen MS und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. MS ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Arbeiten als Urheber zu nennen. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von MS formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu einer vorherigen Zustimmung.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche MS zur Weiterbearbeitung dienen, geht MS davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

MS bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist MS ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von MS und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben.

9. Offerten

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte. In den Offerten nicht enthalten sind Autorenkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von MS erlischt nach drei Monaten. Die Arbeitsleistung wird auf Viertelstunden genau verrechnet.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» schriftlich freizugeben. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt MS keine Haftung.

12. Autorenkorrekturen

Autorenkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzarbeiten. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorenkorrekturen behandelt. Autorenkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat MS Anspruch auf monatliche Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

14. Auftragsreduzierung oder -annullierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat MS einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat MS Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorarbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

15. Haftung

Die Haftung seitens MS beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

16. Mängelrüge

Die von MS erbrachten Arbeiten und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

17. Recht und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und MS unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.